Haus - Heim - oder Klinikbesuch bei der pflegebedürftigen Person zur Pflegebedarfsermittlung
Die Abrechnung erfolgt über Ihre Kranken- und Pflegekasse.
Ausgenommen sind:
- Widerspruchsangelegenheiten zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung
- Individuelle und detallierte Patientenverfügung
- Unterschriftsreife Vorsorgevollmacht
- Antragsstellung > Schwerbehinderung (GdB)